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Keine GEZ Gebühren für den Schrebergarten

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet, dass ab dem Jahr 2013 die GEZ-Gebühr nur noch einmal pro Haushalt anfällt. Der Vertrag legt fest, dass die Gartenlauben des Kleingartenwesens von einer solchen Gebühr befreit sind. Kleingärtner, die einen Vertrag für die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten in der Laube abgeschlossen haben, sollten diesen kündigen. Sonst könnte dieser Vertrag ohne weitere Rückfrage in die neuen rechtlichen Regelungen überführt und damit das Gartenhäuschen als Haushalt ausgewiesen werden.